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Das Appartementhaus befindet sich inmitten der historischen Altstadt von Rovinj in der Region Istrien.
Auf den beiden großen Terrassen stehen ein Tisch sowie Gartenstühle und Sonneliege bereit. Und auch die kleine Terrasse vor der Wohnung lädt zum Verweilen ein. Ein Parkplatz ist vorhanden.
Das Appartement liegt auf der ersten Etage und bietet vier Personen Platz. Es verfügt über zwei Schlafzimmer mit Parkettboden sowie jeweils einem Doppelbett mit den Maßen 180x200cm. Das Wohnzimmer mit Fliesenboden besteht aus einer Couchgarnitur, einem Fernseher sowie einem Esstisch mit Stühlen. Hier ist die Klimaanlage verfügbar sowie auch der offene Kamin zum Heizen. Die Küche ist gut mit 2-Platten-Gasherd, kleinem Backofen, Kühlschrank mit Gefrierfach, Mikrowelle, Wasserkocher und Kaffeemaschine ausgestattet und bietet noch einen Esstisch mit Stühlen. Das Badezimmer ist mit einer Dusche eingerichtet.
Es liegt nicht weit vom Zentrum oder auch vom Strand entfernt. Weiterhin sind Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants in direkter Nachbarschaft zu erreichen.Objekt in Wohnsiedlung;
Im gewählten Reisezeitraum leider nicht verfügbar:
2 Bewertungen für Wohnung in Rovinj mit Kleiner Terrasse
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Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.