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City-Ferienwohnung mit Morgensonne! 2023 teilweise renoviertes 1-Zimmer-Nichtraucher-Ferienwohnung (ca. 23 qm) in der 3. Etage zur Landseite mit Ostloggia (Morgensonne, mit Balkonmöbeln und Auflagen) für max. 2 Personen. Vom Vorflur mit Garderobe und Küchenzeile gelangt man in das kombinierte Wohn-/Schlafzimmer (mit Austritt zum Balkon) und in das Duschbad/WC. Der Wohn-/Schlafraum besteht aus einem Essplatz , einem festsehenden Doppelbett,[nbsp] einem Kabel-Flachbild-TV, Radio-CD. Die Küchenzeile hat ein 2-Platten-Kochfeld und einen Kühlschrank mit 3*-Gefrierfach, eine Mikrowelle und einen Geschirrspüler. Kaffeemaschine, Wasserkocher und Toaster gehören zur Grundausstattung. Im Bad befinden sich eine Dusche, ein WC, ein Waschtisch und ein Fön. Eine Duplex-Garage kann für 8,00 €/Tag oder ein PKW-Außenstellplatz für 14,00 €/Tag mit gebucht werden (begrenztes Kontingent!). Beim Mitbringen eines Haustieres erhöht sich der Tagespreis um 5,00 € pro Haustier zzgl. einer einmaligen Endreinigungspauschale von € 10,- pro Haustier auf die übliche Endreinigung. Im Haus befindet sich ein kostenloses W-Lan-Netz, das für alle Appartements zugänglich ist.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.