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Villa Augusta
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Sehr zentral und direkt an der Ostseeallee in Boltenhagen steht die Villa Augusta. Der ideale Ausgangspunkt für Deinen Boltenhagenurlaub mit kurzen Wegen zu allen Einrichtungen im Zentrum. Auch der feine Sandstrand ist lediglich 200m entfernt.
In einigen Wohnungen sind Haustiere erlaubt. In allen Wohnungen wird WLAN zur Verfügung gestellt (ohne Gewähr). Zu jeder Wohnung gehört ein fest zugewiesener Außenparkplatz direkt am Haus.
Ferienwohnungen in der Villa Augusta
Die Villa Augusta verfügt über insgesamt 14 Wohnungen, von denen einige für Ferienvermietung zur Verfügung stehen. Die zwei- und drei-Zimmerwohnungen der Villa Augusta, mit Platz für fünf bis sechs Personen, sind komfortabel und individuell eingerichtet und bieten alle auf dem zugehörigen Balkon oder der Terrasse einen zusätzlichen Erholungsraum. Ein Teil der 3-Zimmer-Wohnungen verteilt sich über zwei Etagen. Die Wohnungen verfügen alle über einen großzügigen Wohn-Essbereich, entweder mit integrierter Küchenzeile oder einer abgeschlossenen Küche. Entsprechend der zentralen Lage der Villa Augusta sind im Erdgeschoss des Hauses kleinere Geschäfte angesiedelt.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.