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Traumhafter Meerblick mit großzügiger Dachterrasse und Strandkorb! 2-Zimmer-Nichtraucher-Ferienwohnung mit traumhaften Meerblick (ca. 50 qm) in der 4. obersten Etage für max. 4 Personen mit großzügiger Dachterrasse (sonnige Südwestlage, mit Gartenmöbeln und Auflagen) und Strandkorb. Vom Vorflur mit Garderobe gelangt man in das Wohnzimmer (mit Austritt zur Dachterrasse), in das Schlafzimmer und in das Duschbad/WC. Der Wohnraum besteht aus einer 2-Sitzer-Doppelschlafcouch (1,40 x 2,00 m) und zwei Armlehnstühlen, einem Essplatz, Kabel-TV und einer hellen zum Wohnraum hin offenen Küche. Das geräumige Schlafzimmer hat ein Doppelbett (1,80 x 2 Meter) mit zwei Einzelmatratzen. Die Küche hat einen Geschirrspüler, 4-Plattenherd mit Backofen und einen Kühlschrank mit 3-Sterne -Gefrierfach. Kaffeemaschine, Wasserkocher und Toaster gehören zur Grundausstattung, Der Fahrstuhl des Hauses fährt bis zur 3. Etage, die 4. oberste Etage ist über das Treppenhaus zu Fuß erreichbar. Eine Garage oder ein Außenstellplatz kann für 14,00 €/Tag mit gemietet werden (begrenztes Kontingent!).
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.