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Die Ferienwohnung im Erdgeschoss liegt in einem Ferienhaus auf Fehmarn, Op de Wei 51, einer ruhigen Sackgasse in einer Feldrandlage am Westrand der Gemeinde Puttgarden in Richtung Naturschutzgebiet Grüner Brink. Es gibt noch eine zweite Ferienwohnung in diesem Haus im Dachgeschoss. Das Grundstück ist knapp 1000 m2 groß und für beide Parteien in den beiden Ferienwohnungen zugängig. Die Erdgeschoss-Wohnung empfiehlt sich für 2 Personen, ggf noch eine dritte Person. Das Wohnzimmer ist letztlich ein 2-Zimmer-Bereich mit einer großen Couch und im anderen Zimmerbereich ein Schlafsofa. Über dieses Wohnzimmer gelangt man auf eine große Terrasse mit einem Holzdeck. In dieser Wohnung befindet sich ein Schlafzimmer, ein Badezimmer mit Wannenbad und Toilette sowie eine neu renovierte Küche mit Spülmaschine und ausreichend Raum für ein Frühstück zu zweit oder zu dritt.
Die geräumige Süd-Terrasse lädt zu sonnigen Aufenthalten und herrlichen Abenden bei noch leuchtendem Himmel des Nordens ein. Das große Wiesengrundstück erlaubt auch ausreichend Platz jede Mietpartei.
Dies sind die allgemeinen Bedingungen von Sonnenterrasse (9210/I) - Fehmarn. Sie können je nach Zimmertyp variieren. Überprüfen Sie bitte daher auch die Zimmerbeschreibung.
Kein Rechtsanspruch, wenn WLAN-Anschluss nicht funktioniert. Bei Störung keine Haftung des Vermieters.
Verfügbarkeit für Sonnenterrasse (9210/I) - Fehmarn
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.