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Schöne Loftwohnung im Dachgeschoss (3.OG) einer alten Villa (1896) im beliebten Dobben Viertel. Ca 50m2 offener Raum, 2021 renoviert und modernisiert. Der Schlafraum wurde mit einem großen Raumteiler aus Glas (ein Steelframe) abgeteilt. Sehr hell und ruhig. Die Wohnung hat Schallschutzfenster zur Strassenseite. Die beliebte Oldenburger Fussgängerzone, Theater, Restaurants und Geschäfte sind in Laufweite. Es ist kein Parkplatz auf dem Grundstück man kann in der Strasse oder in den umliegenden Strassen parken (teilweise mit Parkgebühren), 3. OG ohne Aufzug, sehr ruhiges Haus, sehr helle Wohnung (keine Rollos) man wird von der Sonne geweckt :-) , Gas-Herd, freistehende Küche mit 2 Hochstühlen, Tisch mit 4 Stühlen zum Essen, 1 Schreibtisch. In der Nähe ist eine Schule man hört die Schüler bei offenem Fenster in den Pausen ab und zu. Eine gemütliche Leseecke mit Ledersessel vor dem Fenstergiebel mit Blick auf die Lindenallee und den gegenüberliegenden Teich. Die Wohnung hat ein modernes kleines Bad mit Regendusche. Das Wohnzimmer ist hell und lichtdurchflutet und zur Gartenseite ausgerichtet. Die Wohnung hat eine elektrische Sonnenschutz Markise.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.