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Wohnen - direkt am Wasser - direkt am Schleiufer. An keinem anderen Platz in Kappeln ist die Aussicht lebendiger oder das Wohnen exklusiver. In unserer luxuriösen und barrierearmen Ferienwohnung Lotsenhaus 11 bieten wir Ihnen auf 72,50 m² Platz für 2 Personen. Diese exklusive Ferienwohnung lässt mit einer voll ausgestatteten Küche, einem Schlafzimmer, Fußbodenheizung, einem Esszimmer, einem Vollbad und einem Wohnzimmer keine Wünsche offen. Genießen Sie bei Ambientebeleuchtung die Aussicht, die Behaglichkeit Ihres Zuhauses auf Zeit. Sie werden immer wieder kommen wollen - hier können Sie abschalten und genießen.
Im Lotsenhaus erleben Sie den direkten und unverbauten Blick auf die Schlei, den Heringszaun und den Kappelner Hafen direkt von Ihrer eigenen Terrasse – z.B. aus dem Strandkorb heraus. Und wenn es mal kalt wird haben wir natürlich auch hier einen Kamin für Sie.
Dies sind die allgemeinen Bedingungen von Schleibrücke - Lotsenhaus 11. Sie können je nach Zimmertyp variieren. Überprüfen Sie bitte daher auch die Zimmerbeschreibung.
Feuerholzservice: Gerne stellen wir einen Feuerholzkorb für Sie bereit
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.