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Appartementhaus Santa Croce. 4 Wohnungen in der Residenz. Im Ortszentrum von Firenze, im Bezirk Santa Croce, im Herzen der Stadt. In der Anlage: Fahrstuhl, Zentralheizung, Wäscherei (zur Mitbenutzung), Heizung nur verfügbar von 01.Nov. - 07.Apr.. Gemeinschaftsgarage (extra) in 200 m. Einkaufsgeschäft, Lebensmittelgeschäft 100 m, Supermarkt 200 m, Restaurant 100 m, Bahnstation Firenze Santa Maria Novella 1.8 km. Golfplatz (18 Loch) 12 km. Nahe gelegene Sehenswürdigkeiten: Basilica di Santa Croce 20 m, Galleria degli Uffizi 500 m, Museo Nazionale del Bargello 550 m, Palazzo Vecchio 550 m, Piazza del Duomo 950 m, Palazzo Pitti 1.2 km. Die Wohnung befindet sich in einer für den Verkehr begrenzt zugänglichen Zone (ZTL).
2-Zimmer-Wohnung 60 m2 auf 2 Stockwerken im 3. Stock. Komfortabel und stilvoll eingerichtet: Eingang. Obergeschoss: Wohn-/Esszimmer mit 1 Doppeldiwanbett, Sat-TV und Klimaanlage. Ausgang zur... mehr anzeigen
3-Zimmer-Wohnung 70 m2 auf 2 Stockwerken im 3. Stock. Komfortabel und stilvoll eingerichtet: Wohn-/Esszimmer mit 1 Doppeldiwanbett und Sat-TV. 1 Doppelzimmer mit Dusche/Bidet/WC und Klimaanlage.... mehr anzeigen
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.