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Grosses, komfortables Zweifamilienhaus Sammartano, Baujahr 1995. 1 km vom Zentrum von Marsala, 33 km vom Zentrum von Trapani, ruhige, sonnige Lage, 2 km vom Meer, 3.5 km vom Strand. Zur Alleinbenutzung: Grundstück 3000 m2 (eingezäunt), Garten mit Rasen 200 m2 Pflanzen, Schwimmbad (12 x 6 m, 150 cm tief, saisonale Verfügbarkeit: 01.Apr. - 30.Nov.). Aussendusche, Gartenmöbel, Poolpflege durch den Besitzer/Gärtner. Im Hause: Zentralheizung, Heizung vor Ort zu zahlen (01.Apr. - 30.Nov.), Heizung nur verfügbar von z. - 31.Mar.. Wohnungsreinigung täglich (extra). Haushaltshilfe täglich möglich (extra). Treppenweg (18 Stufen) bis zum Haus. Parkplatz auf dem Grundstück. Lebensmittelgeschäft 150 m, Supermarkt 1 km, Restaurant 500 m, Bar 200 m, Bushaltestelle 50 m, Bahnstation Marsala 1.5 km, Sandstrand Lido Pacheca 3.5 km. Nahe gelegene Sehenswürdigkeiten: Marsala Porto Aliscafi per Isole Egadi 2.5 km, Saline di Marsala 5 km, Erice 50 km, Parco Archeologico Segesta 50 km, Parco Archeologico Selinunte 50 km, San Vito lo Capo 75 km. Bitte beachten: Fahrzeug empfohlen. Es kann auf Anfrage ein Transfer ab Flughafen zum Ferienobjekt organisiert werden. Die Residenz wird durch elektrische Tore geschlossen. Der Besitzer wohnt im selben Haus.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.