Ruhige Ferienwohnung mit Balkon im Grüngürtel der Stadt
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Die Unterkunft befindet sich in ruhiger und guter Lage in der Nähe eines großen Parks in der spanischen Hauptstadt Madrid.
Die Ferienwohnung liegt auf der ersten Etage und bietet vier Personen Platz. Die beiden Schlafzimmer verfügen jeweils über ein großes Doppelbett und einen Kleiderschrank. Das Wohn- und Esszimmer bietet ein Sofa, einen Couchtisch, einen Flachbildfernseher sowie einen Esstisch mit vier Stühlen. Die separate Küche ist komplett mit Herd, Ofen, Kühl-Gefrierschrank, Mikrowelle, Toaster, Kaffeemaschine sowie Spülmaschine und Waschmaschine ausgestattet. Das Badezimmer besteht aus einer Dusche, Waschbecken und Toilette. Außerdem ist kostenfreies WLAN-Internet verfügbar.
Der gemütliche Balkon lädt zum Entspannen ein.
Fußläufig erreichen Sie die nächsten Restaurants und Supermärkte. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind nur 200 Meter entfernt. Hiermit gelangen Sie in weniges als zehn Minuten in die Innenstadt.
VT-4071
Außen: Balkon;
Allgemein: 2. Doppelbett; 2. Doppelbett; Badezimmer: 1; Baujahr: 1968; Etage: 3; Gesamtanzahl d. Stockwerke im Gebäude: 5; Renovierungsjahr: 2012; Schlafzimmer;
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.