Residenz Port de la Gavine I, auf 4 Stockwerken. Im Ortsteil Port de Hyères, belebte, sonnige Lage, 50 m vom Meer, 1.1 km vom Strand. Zur Mitbenutzung: Kinderspielplatz. Im Hause: Fahrstuhl. Öffentliche Parkplätze 160 m. Einkaufsgeschäft, Lebensmittelgeschäft 100 m, Einkaufszentrum 5.9 km, Restaurant, Bar, Bäckerei 100 m, Sandstrand des Pesquiers 1.1 km. Sporthafen 160 m. Nahe gelegene Sehenswürdigkeiten: Magic World 1.7 km, Kiddy Parc 1.5 km, Aquatica mini golf 2 km, Parc Olbius Riquier 4.7 km, Jardin zoologique Tropical 15 km. Wandergebiete: Route du Sel 5.2 km, Sentiers du Littoral 9.6 km. Bitte beachten: Die Schlüsselübergabe findet bei der Agentur INTERHOME in Hyères sur le Port statt. Flugplatz in der Nähe.
2-Zimmer-Wohnung 32 m2 im 1. Stock. Hell, vollständig renoviert im Jahre 2021, sehr schön und modern eingerichtet: Wohn-/Schlafzimmer mit 1 Bett (90 cm, Länge 190 cm), TV (Flachbildschirm). 1 Zimmer... mehr anzeigen
3-Zimmer-Wohnung 70 m2 auf 3 Stockwerken im 3. Stock. Hell, sehr schön eingerichtet: Wohn-/Esszimmer mit Esstisch und TV (Flachbildschirm). Ausgang zur Terrasse, Richtung Westen. Kochnische... mehr anzeigen
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.