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Maris Ferienwohnung Nr. 48
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Ferienwohnungen Maris - Urlaub im Ostseebad Haffkrug/Scharbeutz Genießen Sie Ihren Urlaub in einem der schönsten Orte im Herzen der Lübecker Bucht. Die Lage der Maris Ferienwohnung Nr. 48 mit Balkon und traumhaftem Ostseeblick ist einzigartig: Nur wenige Schritte über die Strandallee und die reizvolle Promenade lädt der 16 km lange, feinsandige Strand je nach Jahreszeit zum Spazierengehen, Baden oder einfach nur zum Faulenzen im Strandkorb ein und bietet Erholung pur. Die Maris Ferienwohnung Nr. 48 in der Strandallee im Ortsteil Haffkrug verfügt über einen Balkon, 1 Wohnzimmer, 1 Schlafzimmer mit Doppelbett, 1 Schlafzimmer mit Einzelbett, Küche und bietet einen traumhaften Meerblick über die Lübecker Bucht. Ferner steht ein Stellplatz für einen PKW zur Verfügung. Die Wohnung liegt im 1. OG des Hauses. Die Ferienwohnung ist auch idealer Ausgangspunkt für z. B. Fahrradtouren und unvergesslich schöne Ausflüge in das idyllische Hinterland.
Dies sind die allgemeinen Bedingungen von Maris Ferienwohnung Nr. 48. Sie können je nach Zimmertyp variieren. Überprüfen Sie bitte daher auch die Zimmerbeschreibung.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.