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Grosses, gemütliches, komfortables Einfamilienhaus. 1.5 km vom Zentrum von Marina di Pietrasanta, im Bezirk Fiumetto, im Villenviertel, 1.5 km vom Meer, 1.5 km vom Strand. Zur Alleinbenutzung: Garten 100 m2 (eingezäunt) Rasen und Bäumen. Heizung nur verfügbar von 01.Nov. - 15.Apr.. Wäschewechsel (zusätzlich extra). Handtuchwechsel (zusätzlich extra). Parkplatz auf dem Grundstück. Parkplatz/Garage nur für kleine - mittlere Fahrzeuge geeignet. Lebensmittelgeschäft 1.5 km, Supermarkt 2.8 km, Restaurant, Bar 500 m, Bäckerei 1.5 km, Fahrradverleih 1.5 km, Bushaltestelle 500 m, Bahnstation Pietrasanta 3 km, Strandbad 2 km. Golfplatz (18 Loch) 10 km, Surfschule 2 km, Tennis 1 km, Radweg 500 m. Nahe gelegene Sehenswürdigkeiten: Firenze 95 km, Pisa 25 km, Lucca 25 km, Pietrasanta 3 km, Forte dei Marmi 7 km, Cinque Terre 50 km. Bekannte Seen in der Umgebung sind gut erreichbar: Massaciuccoli 15 km. Wandergebiete: Sentieri Alpi Apuane 10 km. Bitte beachten: geeignet für Familien. Der Besitzer akzeptiert keine Jugendgruppen. Ein Teil des Hauses ist geschlossen und nicht bewohnt.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.