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Loft-Apartment Schloßsee
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Lizenz Nummer: LHS 11039
In unmittelbarer Nähe des Schlosssees in Salem-Stefansfeld befindet sich die neue 160qm große Ferienwohnung im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Mit 2 separaten Schlafzimmern sowie einem Wohn-/ Schlafzimmer bietet die Wohnung genug Platz für Paare und Familien mit bis zu 8 Personen. Ein Außenstellplatz sowie ein Tiefgaragenstellplatz stehen Ihnen kostenfrei zur Verfügung. Barrierefrei und unkompliziert gelangen Sie mit dem Aufzug über die Penthouse-Steuerung direkt in den Wohnbereich Ihres Apartments. Die enthaltene Klimaanlage sowie zwei Bäder und ein zusätzliches Gäste-WC bieten zusätzlichen Komfort.
Zentral gelegen können Sie von hier aus die Bodenseeregion erkunden. Der Naturerlebnispark Schlosssee Salem bringt mit weitläufigen Wasserflächen, ausgedehnten Liegewiesen und vielfältigen Sportmöglichkeiten unbegrenzten Badespaß für die ganze Familie. Zahlreiche weitere Ausflugsziele wie der Affenberg, Kloster und Schloss Salem, die Insel Mainau, das Pfahlbaumuseum oder auch das Ravensburger Spieleland bieten Ihnen in Ihrem Urlaub wunderbare Gestaltungsmöglichkeiten.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.