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Jardins Sa Boadella, 3 km von Lloret de Mar: Appartementhaus Lloret Garden, auf 3 Stockwerken, Baujahr 2005, umgeben von Bäumen. Sonnige Lage, 200 m vom Meer, 200 m vom Strand, Strasse zu überqueren, Richtung Osten. Zur Mitbenutzung: Park (eingezäunt), terrassierter Garten Rasen, 2 Schwimmbäder eckig (18 x 6 m, saisonale Verfügbarkeit: 01.Jun. - 30.Sep.). Kinderbecken, Aussendusche, Basketball, Kinderspielplatz (Schaukel). Im Hause: Fahrstuhl, Klimaanlage. Parkplatz Nr. 17 (überdacht). Maße: Höhe 310 cm Breite 470 cm. Einkaufsgeschäft 700 m, Lebensmittelgeschäft 300 m, Restaurant 400 m, Bushaltestelle 300 m, Bahnstation Blanes 6 km, Sandstrand, Badebucht 200 m. Golfplatz 2 km, Tennis 1 km, Reitstall 2 km. Nahe gelegene Sehenswürdigkeiten: Jardin Santa Clothilde 100 m, Water world 3 km, Marineland 8 km, Barcelona 68 km. Der Besitzer akzeptiert keine Gruppen. Der Besitzer akzeptiert keine Jugendgruppen. Bitte beachten: Ferienwohnung Ref. es9469.270.1 befindet sich auf dem gleichen Grundstück. Die Nachbarschaft ist sehr lärmempfindlich. Ruhe und gutes Benehmen wird erwartet.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.