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Lizenz Nummer: 1710216
Es erwartet Sie eine liebevoll historisch-spartanisch eingerichtete Wohnung in ruhiger Lage im Obergeschoss des Gutshauses. Sie bietet bis zu 4 Personen großzügig Platz. Aufbettungen und die Mitbenutzung der sogenannten Querdiele sind auf Wunsch möglich und können individuell vereinbart werden. Die Wohnung besteht aus zwei Zimmern, einer geräumigen und gut ausgestatteten Küche sowie einem Bad mit Dusche und WC. Entsprechend dem historischen Ambiente ist in den Zimmern kein Fernsehapparat vorhanden. Jedoch steht Ihnen natürlich kostenfreies WLAN in allen Bereichen zur Nutzung zur Verfügung. Frühstück ist in den angegebenen Preisen nicht enthalten und wird auch nicht angeboten. Die Küche der Wohnung bietet jedoch die entsprechenden Voraussetzugen ein Frühstück zuzubereiten. Kostenlose PKW-Stellplätze stehen auf dem Gutshof ausreichend zur Verfügung.
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Beschreibung der Umgebung
Das Apartment Lindstedter Gutsstuben befindet sich im Obergeschoss des Gutshauses auf dem Gutshof Lindstedt. Der Gutshof liegt am nödlichen Rand von Lindstedt einem Ortsteil der Hansestadt Gardelegen bzw. im Herzen der Region Altmark im Norden von Sachsen-Anhalt.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.