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Lari
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Residenz Lari, auf 2 Stockwerken, Baujahr 2000. 10 Wohnungen im Ferienhaus. 5 km vom Zentrum von San Gimignano, 30 km vom Zentrum von Volterra, 52 km vom Zentrum von Siena. Zur Mitbenutzung: Schwimmbad rund (5 m Durchmesser, saisonale Verfügbarkeit: 24.Mai. - 27.Sep.). Aussendusche, Gartenmöbel. Im Hause: Wireless LAN, Waschmaschine (zur Mitbenutzung, extra). Gemeinschaftsgarage. Einkaufsgeschäft 5 km, Lebensmittelgeschäft 5 km, Restaurant 100 m. Nahe gelegene Sehenswürdigkeiten: Certaldo 8 km, Colle Val dElsa 20 km, Barberino Val Delsa 22 km, Badia a Passignano 39 km, San Casciano in Val di Pesa 40 km, Greve in Chianti 50 km. Bitte beachten: Weitere Unterkünfte sind buchbar. Insgesamt 10 Wohnungen.
2-Zimmer-Wohnung 50 m2. Komfortabel und gemütlich eingerichtet: grosses Wohn-/Esszimmer mit 1 Doppeldiwanbett, Sat-TV, Flachbildschirm, Klimaanlage und Warmluftheizung. 1 Doppelzimmer mit Klimaanlage... mehr anzeigen
3-Zimmer-Wohnung 70 m2 auf 2 Stockwerken im 1. Stock. Wohn-/Esszimmer mit 1 Doppeldiwanbett und Sat-TV (Flachbildschirm), Klimaanlage und Warmluftheizung. 1 Doppelzimmer mit Klimaanlage und... mehr anzeigen
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.