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L'Antica Chiesa
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LAntica Chiesa: Sehr schönes, historisches Zweifamilienhaus LAntica Chiesa, einseitig angebaut, aus dem 14. Jahrhundert, renoviert, umgeben von Bäumen, Feldern und Weinbergen. 8 km vom Zentrum von San Gimignano, alleinstehende, erhöhte Lage, im Grünen. Zur Mitbenutzung: naturbelassenes Grundstück 1 ha, Pflanzen und Bäumen. Zur Alleinbenutzung: Garten (eingezäunt) mit Rasen 1000 m2 Blumen, Schwimmbad (9 x 5 m, 120 - 120 cm tief, saisonale Verfügbarkeit: 18.Mai. - 30.Sep.). Gartenmöbel, Grill. Im Hause: Internetzugang, Wireless LAN, Massage (extra). Heizung vor Ort zu zahlen. Wäschewechsel 1 mal wöchentlich. Koch möglich (extra). Parkplatz beim Haus auf dem Grundstück. Einkaufsgeschäft 8 km, Restaurant 2 km, Café 8 km, Bahnstation Poggibonsi 20 km, Sandstrand Cecina 65 km. Tennis 6 km, Reitstall 8 km. Nahe gelegene Sehenswürdigkeiten: Siena 45 km, Florenz 45 km, Volterra 25 km. Bitte beachten: Die Residenz wird durch elektrische Tore geschlossen. Der Besitzer wohnt auf dem gleichen Grundstück. Der Eigentümer benutzt das Schwimmbecken nur gelegentlich.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.