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Landhaus am Bach in Winterberg-Silbach
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Benutzung von Waschmaschine und Trockner möglich. Internetverbindung ist über WLan kostenlos. 1. Obergeschoss: - großes Wohnzimmer mit großen Esstischen - Küche (voll ausgestattet) mit Essecke - Esszimmer - Kaminzimmer mit Schlafcouch - Gäste-WC - Bad mit Dusche - Schlafzimmer mit Etagenbett - Schlafzimmer mit Doppelbett - Balkon 2. Obergeschoss: - 2 Schlafzimmer mit Doppelbett - Schlafzimmer mit Etagenbett - Bad mit Dusche und Badewanne - Bad mit Dusche - Balkon Spitzboden: - Schlafzimmer mit Einzelbett (Durchgangszimmer) - Schlafzimmer mit Doppelbett
Die Gartennutzung ist in den Sommermonaten möglich. Ein Grill steht zur Verfügung!Objekt in Wohnsiedlung;
Sonstiges: Haustier erlaubt: max. 2; Heizung; Kinderstuhl; Nichtraucherobjekt; Spiele für Erwachsene; Spiele für Kinder; Trockner; Waschmaschine; W-Lan;
Nebenkosten: Bettwäsche: 5,00 EUR pro Person (optional, müssen vor Ort bezahlt werden, müssen vorher bestellt werden) Endreinigung: 225,00 EUR (verpflichtend) Endreinigung für Haustiere (zusätzlich): 20,00 EUR (verpflichtend bei Anreise mit Haustier) Energiekosten: inklusive Handtücher: 5,00 EUR pro Person (optional, müssen vor Ort bezahlt werden) Kurtaxe: 1,50 EUR pro Person pro Tag (verpflichtend, müssen vor Ort bezahlt werden)
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.