Ihr gewähltes Datum liegt in der Vergangenheit! Bitte wählen Sie ein neues Datum!
Knusthof - Wohnung 2
Teilen Sie dieses Objekt:2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können Ihre Empfehlung senden. Schon beim Aktivieren werden Daten an Dritte übertragen.
Die Wohnung 2 liegt im Obergeschoß unseres romantischen Bauernhauses. Durch die alte Diele mit den kultigen, großen Holztüren geht es die Treppe hoch in Wohnung 2. Hier angekommen finden Sie Platz zum Wohlfühlen. Die hellen, liebevoll im modernen Landhausstil eingerichteten Räume garantieren einen erholsamen Aufenthalt. Vom kleinen, kuscheligen Schlafzimmer aus können Sie den gesamten Hofplatz mit dem alten Brunnen und der Scheune überblicken. In den gemütlichen Ohrensesseln im Wohnzimmer lässt es sich besonders gut gemeinsam Filme schauen. Der außergewöhnlich große Duschraum mit Dachfenster bietet den perfekten Start in den Tag. Das in der kleinen, praktischen Küche zubereitete Frühstück können Sie selbstverständlich sehr gerne auch im Bauerngarten oder auf dem Hofplatz zu sich nehmen. Lernen Sie diese Wohnung kennen, wir freuen uns auf Sie.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.