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Dreifamilienhaus Karina. 3 Wohnungen im Ferienhaus. Oberhalb von Peñiscola, im Ortsteil Las Atalayas, 2.5 km vom Zentrum von Peñiscola, 130 km vom Zentrum von Valencia, 130 km vom Zentrum von Tarragona, am Hang, 2.5 km vom Meer. Zur Mitbenutzung: Grundstück 700 m2 mit Pflanzen, Schwimmbad (11 x 5 m, saisonale Verfügbarkeit: 01.Jun. - 15.Okt.). Dusche/WC im Poolbereich, Aussendusche, Terrasse, Grill, öffentliche Parkplätze auf der Strasse. Supermarkt 1.5 km, Restaurant 1.5 km, Bushaltestelle Plaza de la Constitución 2.5 km, Bahnstation Benicarló-Peñíscola 10 km, Sandstrand Playa Sur-Playa Norte 2 km. Golfplatz (18 Loch) 30 km. Nahe gelegene Sehenswürdigkeiten: Peñiscola 2 km, Museo de las Artes y las Ciencias 125 km, Delta del Ebro 40 km, Port Aventura 100 km. Wandergebiete: Parque Natural Sierra de Irta 5 km. Jugendgruppen nur auf Anfrage.
Karina (PEA111), 3-Zimmer-Wohnung 80 m2 im 1. Stock. Hell, zweckmässig eingerichtet: Wohnzimmer mit Sat-TV, Stereoanlage und Klimaanlage. Ausgang zur Terrasse. 1 Zimmer mit 2 Betten. 1 Zimmer mit 2... mehr anzeigen
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.