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Kaiserhof 662
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Helle und gemütliche Ferienwohnung mit traumhaftem Blick auf die Seebrücke von Grömitz! Direkt am Strand gelegen -ideal für den Urlaub zu Zweit! Es erwartet Sie ein liebevoll eingerichtetes 1-Zimmer-Appartement im 6. Stock mit großem Balkon des beliebten Kaiserhof . Der Wohn-/Schlafbereich, ausgestattet mit einem Doppelbett, Kleiderschrank, Sofa, TV sowie einem Esstisch lädt zum Wohlfühlen ein. Kostenloses W-LAN ist in dieser Wohnung selbstverständlich vorhanden.
Die offene Pantryküche mit Kühlschrank, Backofen, Ceranfeld, Mikrowelle mit Backfunktion, Toaster, Kaffeemaschine und Wasserkocher lässt keine Wünsche offen. Angrenzend an die Küche erwartet Sie ein kleiner Tresen für das schnelle Frühstück oder einen Kaffee zwischendurch.
Ein kostenloser PKW-Stellplatz ist am Haus (nach Verfügbarkeit) vorhanden. Münzwaschmaschine und ein Münztrockner stehen zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass in dieser Nichtraucherwohnung Haustiere nicht gestattet sind.
Dies sind die allgemeinen Bedingungen von Kaiserhof 662. Sie können je nach Zimmertyp variieren. Überprüfen Sie bitte daher auch die Zimmerbeschreibung.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.