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Il Podere del Lago (BOL253)
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Agriturismo Il Podere del Lago. 6 Häuser in der Residenz. 10 Wohnungen in der Residenz. 4.5 km vom Zentrum von Bolsena, 25 km vom Zentrum von Orvieto, 100 km vom Zentrum von Roma, 1.5 km vom See. Zur Mitbenutzung: Grundstück 3500 m2, Garten (nicht eingezäunt) mit Rasen und Bäumen, Schwimmbad eingezäunt (22 x 5 m, 140 cm tief, saisonale Verfügbarkeit: 16.Mai. - 17.Okt.). Tischtennis, Gartenmöbel, Kinderspielplatz. Im Hause: Empfang, Tischfussball, Waschmaschine (zur Mitbenutzung, extra). 600 m lange Zufahrt (Naturweg). Einkaufsgeschäft 4.5 km, Supermarkt 5.5 km, Grasstrand Lago di Bolsena 1.5 km. Golfplatz (9 Loch) 16.5 km. Bitte beachten: Der Besitzer wohnt auf dem gleichen Grundstück. Badekappenpflicht.
Il Podere del Lago (BOL253), 3-Zimmer-Wohnung 56 m2 im 1. Stock. Hell, geschmackvoll eingerichtet: Wohn-/Esszimmer mit Esstisch und TV. 1 Zimmer mit 1 franz. Bett (160 cm). 1 Zimmer mit 2 Betten.... mehr anzeigen
Il Podere del Lago, 1-Zimmer-Haus 20 m2. Hell, geschmackvoll eingerichtet: Wohn-/Schlafzimmer mit 1 Doppelbett (160 cm), Esstisch, TV und E-Heizofen. Ausgang zur Terrasse. Kochnische (Backofen, 4... mehr anzeigen
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.