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Wunderschönes, neu eingerichtetes Hotelappartment (46 qm) in ruhiger Lage im Schwarzwald mit kleiner Küchenzeile (Kühlschrank, 2 Herdplatten). Auf Wunsch besteht die Möglichkeit im Hotel-Restaurant zu frühstücken bzw. zu essen. Die Mindestaufentahltsdauer beträgt 1 Woche, tägliche Verlängerung auf Anfrage beim Vermieter. Weiterhin besteht die Möglichkeit sowohl den Swimmingpool des Hotels (ohne Gebühr) als auch die Sauna- und Wellnesslandschaft (entgeltlich) zu benutzen.
Umgebung 1 Ausflugsmöglichkeiten : nördlicher Schwarzwald, Murgtal, Rheintal, Elsaß Ortsbeschreibung : Seewald-Besenfeld ist ein kleiner Ort mit allen Grunversorgungseinrichtingen Sonstige Sport- und Freizeitmöglichkeiten : Tennisplätze am Hotel, hervorragende Wandermöglichkeiten auf der Hochfläche und in die verschiedenen Täler. Alle Sportmöglichkeiten in Freudenstadt
Garten und Aussenanlagen Freizeiteinrichtungen am Objekt : Swimmingpool, Whirlpool
Nebenkosten: Bettwäsche: 25,00 EUR pro Person (verpflichtend, müssen vor Ort bezahlt werden) Endreinigung: 70,00 EUR (verpflichtend, müssen vor Ort bezahlt werden) Energiekosten: inklusive Handtücher: 7,01 EUR pro Person (verpflichtend, müssen vor Ort bezahlt werden) Internet: inklusive Parkmöglichkeit: inklusive
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.