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Lizenz Nummer: LHS 06860
Großzügige, helle und geflieste Ferienwohnung mit circa 80qm in ruhiger Ortsrandlage in Öhningen. Die Ferienwohnung mit separatem Eingang und großer Terrasse liegt im Erdgeschoss. Über die Terrasse gelangen Sie in den eingezäunten Garten. Ihre Hunde sind bei uns herzlich willkommen. Bitte beachten Sie hierbei, dass der Preis für ein Haustier gilt. Für weitere Haustiere wird eine weitere Gebühr berechnet. Die Ortsmitte von Öhningen erreichen Sie zu Fuß in circa 5 Minuten. Die nächste Einkaufsmöglichkeit, E-Bike Verleih und Bankautomaten sind circa 650 m von der Wohnung entfernt. Der Bodensee und das schöne Strandbad sind fussläufig in ca. 10 Minuten und mit dem PKW in wenigen Minuten zu erreichen. Der Kiosk an der Schiffslände lädt zum Verweilen am See ein. Öhningen liegt an der Grenze zur Schweiz, ideal also für einen Tagesausflug nach Schaffhausen. Aber auch ein Ausflug nach Konstanz ist lohnenswert. Konstanz liegt 35 Kilometer östlich von Öhningen. Westlich von Öhningen, circa 25 Kilometer entfernt liegt Schaffhausen. Bitte beachten Sie, dass diese Wohnung eine NICHTRAUCHERWOHNUNG ist!!!
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.