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Haus am Meer14 - App. 069 WB
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Lage: Das Appartement mit Westbalkon und Meerblick befindet sich in der 3. Etage eines gepflegten Appartementhauses im Kurzentrum, direkt am Hauptstrand. Das Haus liegt zentral in Westerland, zwischen den beiden großen Fußgängerzonen.
Größe:
1-Zimmer-Appartement ca. 34 m² für 2 Personen.
Ausstattung: Im Wohnzimmer stehen eine Eckcouch und der Essplatz. In einer Schrankwand aus Buche sind zwei nebeneinander stehende einzeln aufklappbare Schrankbetten untergebracht. Vom Balkon hat man einen freien Blick auf das Meer. Die Küche befindet sich im Flur des Appartements. Das Bad ist mit einer Dusche versehen.
Haustiere sind nicht gestattet.
Ein PKW-Stellplatz kann, wenn verfügbar, Außen oder in der Tiefgarage dazu gemietet werden.
Bitte beachten Sie die Regelung zur gesonderten Kurtaxe der jeweiligen Gemeinde auf Sylt. Diese wird gesondert berechnet und ist spätestens bei Anreise fällig.
Aufgrund der positiven Rückmeldungen ist das Wäschepaket jetzt mit im Angebot enthalten. Wenn Sie keine Wäsche wünschen, bitten wir Sie, die Wäsche spätestens 48 Stunden vor Anreise explizit und schriftlich abzubestellen. Vielen Dank.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.