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Über die A 71, Ausfahrt Heldrungen, direkt erreichbar, finden Sie das ehemalige Rittergut Braunsroda. Die heutigen Eigentümer, Kristin und Georg v. Bismarck, betreiben im barocken Gutshaus eine Gastronomie mit Übernachtungsangebot. Die drei stilvoll ausgestatteten Ferienwohnungen sind ganzjährig - auch für nur 1 Nacht - buchbar. Hunde sind ebenfalls willkommen, WLAN vorhanden. Ein besonderes Einkaufserlebnis bieten die regionalen Bauernmärkte auf dem historischen Gutshof an jedem 1. Samstag von April bis Dezember. An rund 50 Ständen präsentieren regionale Selbsterzeuger Produkte aus Landwirtschaft, Gärtnerei und Handwerk. Wandermöglichkeiten und Führungen in dem Waldgebiet des angrenzenden Naturschutzprojektes Hohe Schrecke werden angeboten. Hund 6.00 Euro pro Nacht
Im zweiten Obergeschoss des Gutshauses von 1722 liegen 2 Ferienwohnungen (45 und 85 qm), die über eine Verbindungstür einzeln oder zusammen genutzt werden können. Alte Holzbalken und die stilvolle... mehr anzeigen
Im zweiten Obergeschoss des Gutshauses von 1722 liegen 2 Ferienwohnungen(45 und 85 qm) , die über eine Verbindungstür einzeln oder zusammen genutzt werden können. Alte Holzbalken und... mehr anzeigen
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.