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Große Ferienwohnung für 2 Personen Ostseebad Binz
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Die Wohnung im Erdgeschoss wurde im Frühjahr 2022 renoviert und ist für Allergiker geeignet, Haustiere sind nicht gestattet und es handelt sich um eine Nichtraucher-Wohnung. Die Wohnung ist komplett mit Fliesenbelag und Fußbodenheizung ausgestattet. Die Wohnung ist komplett ausgestattet mit eigenem Eingang, Schlafzimmer mit Schrank und Doppelbett, Duschbad, moderne Ledercouch mit Fernseher, Wohnküche mit Esstisch. Vom Wohnbereich kommen Sie bequem auf die Terrasse mit großem Steingrill im Garten. Das Ostseebad Binz ist kurabgabepflichtig. Die Kurabgabe ist vor Anreise zu entrichten. Pro Tag pro Person (ab 2 Jahren) 2,85 Euro. Eine Kaution in Höhe von 100 Euro ist vor Anreise zu entrichten.
Dies sind die allgemeinen Bedingungen von Große Ferienwohnung für 2 Personen Ostseebad Binz. Sie können je nach Zimmertyp variieren. Überprüfen Sie bitte daher auch die Zimmerbeschreibung.
Eine Wallbox zum Laden von Elektrofahzeugen steht am Ferienhaus zur Verfügung.
Verfügbarkeit für Große Ferienwohnung für 2 Personen Ostseebad Binz
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.