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Fürstenhäuschen - Schloss Gelting
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Zauberhaftes Ferienhaus am Ortsrand des Dorfes Gelting, unweit der Strände der Geltinger Bucht und des Naturschutzgebiets Geltinger Birk. Am Dorfrand von Gelting, gegenüber dem Ableger, der zum Yachthafen Wackerballig führt, liegt dieses kleine Häuschen, dessen Garten von hohen Hecken umgeben ist. Benannt nach einem Herrn Fürst, der dieses Haus erbaute, ist es ein idealer Ausgangpunkt die Gegend zu entdecken und um den Nachmittag dann, mit einem Tee im zauberhaften Garten oder dem kleinen, blau weiß gestrichenen Wintergarten ausklingen zu lassen.
Von hier aus sind die Strände der Geltinger Bucht in Wackerballig, Falshöft und Pottloch schnell erreicht. Das Naturschutzgebiet Geltinger Birk lädt zu ausgedehnten Spaziergängen in beidruckender Landschaft ein. Wildpferde und Vögel lassen sich hier eindrucksvoll beobachten.
Reizende Ausflugsziele sind das zauberhaft Hafenstädtchen Kappeln, das Fischerdorf Maasholm, die hübschen Schleidörfer und die Stadt Flensburg.
55qm auf einer Ebene
Wohn-/ Esszimmer, Doppelzimmer ( Bett 160x 200cm), Bad mit WC und Dusch-Badewanne, Gäste-WC, Küche, Wintergarten (nicht beheizbar)
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.