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Die Ferienanlage Fritz-Reuter-Weg 2 liegt in einer ruhigen Seitenstraße und ist strandnah gelegen. Der feine Sandstrand ist nur ca. 200 m entfernt.
In dieser Anlage sind Haustiere leider nicht gestattet. WLAN steht in einigen Wohnungen zur Verfügung (ohne Gewähr). Jeder Wohnung ist ein Außenparkplatz direkt am Haus zugeordnet.
Ferienwohnungen in der Anlage Fritz Reuter-Weg 2:
Im Haus Fritz-Reuterweg 2 befinden sich mehrere Ferienwohnungen. Alle 2- und 3-Zimmerwohnungen verfügen über große Balkone oder Terrassen. Einige Wohnungen bieten Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder in einem Schuppen. Auf dem begrünten Grundstück kannst du dein Auto auf dem zur Wohnung gehörenden Außenstellplatz und teilweise in einem Carport abstellen.
Im gewählten Reisezeitraum leider nicht verfügbar:
Lage und Anreise
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In der Umgebung
Entfernung Meer
200 m
Entfernung Strand
200 m
mehr Informationen zur Umgebung
Beschreibung der Umgebung
Die Ferienanlage Fritz-Reuterweg 2 liegt in einer ruhigen Seitenstraße. Der feine Sandstrand ist nur ca. 200 m entfernt. Zum Ortskern von Boltenhagen kommen Sie fußläufig nach ca. 550 m.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.