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Friedenstrasse 43 Whg. "Mara"/ Bochmann
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Das 2023 /2024 neu eingerichtete Apartment Mara Whg. 5 bietet auf ca. 32 qm Wohnfläche Platz für 2 Personen. Es ist zentral aber ruhig gelegen und befindet sich auf einem gepflegten Grundstück. Die Ferienwohnung ist ausgestattet mit einem großen Bett (180 x 200 cm), 55 Zoll QLED TV, SAT-TV, WLAN, Bluetooth Speaker Marshall Actone II, sowie Küchenecke mit Esstisch und einem Bad mit Dusche und WC. Die Wohnung befindet sich im 1.OG und hat einen großen Westbalkon mit Balkonmöbeln inkl. Sonnenschirm. Zur Wohnung gehören PKW-Stellplatz (Nr. 5) und Abstellraum. Der verschließbare Abstellraum (in kleinem Nebengebäude) bietet viel Platz für z.B. für 2 Fahrräder plus 2 Surfausrüstungen und verfügt über einen Schrank zur Aufbewahrung, Wäscheständer, Werkzeugkasten und eine Fahrrad-Standluftpumpe (alle Ventilarten). Die Wohnung ist wertig und geschmackvoll eingerichtet. Küchenutensilien, Geschirr, Gläser, Weingläser und Messer sind von einer guten Qualität. Von der Wohnung aus sind Strand, Gastronomie und Einkaufsmöglichkeiten in wenigen hundert Metern zu erreichen. Tiere und Rauchen sind in der Wohnung nicht gestattet.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.