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Dieses Ferienhaus, das alleine von Ihnen bewohnt wird, befindet sich in ruhiger Lage am Ortsrand von Böhlen, etwa 30m von der Straße entfernt. Das 1988 erbaute und freistehende Ferienhaus ist für 4 Personen geeignet und hat eine Wohnfläche von 65 qm. Eine Stellfläche mit Gartenmöbeln, Grillmöglichkeit und ein Spielplatz für Kinder (etwa 200 m) sind ebenfalls vorhanden. Das Ferienhaus ist der ideale Ausgangspunkt für Wanderungen und Ausflüge in die nähere und weitere Umgebung von Böhlen. Auch im Winter bietet es beste Voraussetzungen um Ihren Urlaub in Böhlen in vollen Zügen zu genießen.
Erdgeschoss: 1 Flur, 1 Küche/ Essecke (Backofen, Kühl-/Gefrierkombination), 1 Wohn/Esszimmer mit 1 Doppelbettcouch(TV (Satellit), Radio), 1 Schlafzimmer mit Doppelbett, 1 Badezimmer (Dusche, Badewanne und Waschbecken), 1 separate Toilette mit Waschbecken. Allgemein: Heizung (Zentral), Garten, Gartenmöbel, Grill,Objekt in Wohnsiedlung;
Sonstiges: Anbieter wohnt auf dem Grundstück; Heizung; Kein Internet; Keine Jugendgruppen; Nichtraucherobjekt; Spiele für Erwachsene; Spiele für Kinder; Spielzeug; Staubsauger; Waschmaschine;
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.