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Lizenz Nummer: LHS 01609
Im Löwengründle finden Sie drei komfortable Ferienwohnungen mit einem oder zwei Schlafzimmern für zwei bis vier Personen. SAT-TV und WLAN in jeder Wohnung verfügbar. Alle Wohnungen sind mit Geschirrspüler ausgestattet. Im Keller steht eine Waschmaschine zur Mitbenutzung. Alle Wohnungen sind für Allergiker geeignet. Gerne wird Ihnen kostenlos eine Ausstattung für Kleinkinder, bestehend aus Babybett und Hochstuh geboten. Die Ferienwohnungen liegen in sehr ruhiger Lage am Ortsrand. Im Löwengründle ist als besonders familienfreundlicher und kinderfreundlicher Gastgeber ausgezeichnet. Familie Wimmer wohnt selbst im Haus und ist gerne für Sie da.
Ferienwohnung Löwenzahn 55qm,1 Schlafraum, max. 2 Personen
1 - 2 Personen
Die Wohnung befindet sich im Untergeschoss. Modern eingerichtete Wohnung mit 55m² für bis zu 2 Personen: Küche mit Ess- und Wohnbereich, überdachte Terrasse, 1 Schlafzimmer mit Doppelbett, Bad mit... mehr anzeigen
Ferienwohnung Veilchen 65qm, 2 Schlafräume, max. 4 Personen
1 - 4 Personen
Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss. Modern eingerichtete Wohnung mit 65 m² für bis zu 4 Personen: Küche mit Ess- und Wohnbereich, überdachte Terrasse, 2 Schlafzimmer mit Doppelbett, Bad mit... mehr anzeigen
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.