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Lizenz Nummer: LHS 10353
Das Ferienhaus wurde ursprünglich im Jahre 1953 erbaut und 2020/21 in allen Elementen Kernsarniert. Es bietet auf 3 Etagen ca. 208m² Platz und einen großen Garten. Das Ferienhaus ist in 2 Ferienwohnungen unterteilt und besitzt eine Gas-Zentralheizung. Nähere Details zu den Wohnungen finden Sie in der beigefügten Ausstattungs-Beschreibung. Dieses freistehende Einfamilienhaus wurde in sehr gehobener Wohnlage der Bodenseegemeinde Öhningen im Ortsteil Kattenhorn an einem Südhang erstellt und befindet sich auf einem ca. 3.100 großen Gartengrundstück mit seperatem Flurstück, welches als private Grünfläche/Erholungsfläche ausgewiesen wurde. Vom Erd- und Obergeschoss sowie vom Gartengeschoss kann man den unverbaubaren Blick auf den Bodensee und den Schweizer Seerücken genießen, nur wenige Meter vom Haus entfernt ist ein öffentlicher Bodensee-Seezugang (ca. 300 Meter entfernt). Der Bodensee-Radweg sowie eine Bushaltestelle befinden sich direkt am Haus. Das gesamte Haus ist Richtung Süd / Osten ausgerichtet und ist somit sehr gut besonnt. Die Infrastruktur der Gemeinde Öhningen ist sehr gut, es sind Schule, Kindergarten, Busverbindungen, Ärzte, Banken, Einkaufsmöglichkeiten, Sportanlagen und ein schönes Strandbad vorhanden. Die Städte Radolfzell und Singen sind in ca. 15-20 Autominuten erreichbar.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.