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Die 80 qm große, geschmackvoll eingerichtete Nichtraucherwohnung mit eigenem ebenerdigem Eingang befindet sich in einem gepflegten Einfamilienhaus, ca. 8 km von Kaiserslautern-Stadtmitte entfernt. Die Ferienwohnung ist für 1 - 5 Personen buchbar. Eine große, teils überdachte Terrasse und der herrliche Garten mit Liegewiese laden zum Entspannen und Grillen ein. Die Wohnung bietet ein sehr angenehmes Wohnklima, Sommer wie Winter. Bäckerei und Supermärkte sind in 5 Minuten erreichbar. Schöne Wanderwege in direkter Umgebung ermöglichen Wanderungen, Radwanderungen und Nordic Walking. Kinder sind jederzeit willkommen. Weitere Informationen unter 0176-81387256.
Dies sind die allgemeinen Bedingungen von Ferienwohnung Koch. Sie können je nach Zimmertyp variieren. Überprüfen Sie bitte daher auch die Zimmerbeschreibung.
Anreise ab 16.00 Uhr - Abreise bis 12.00 Uhr Auf Wunsch Garage € 5.- p. Tag
Im gewählten Reisezeitraum leider nicht verfügbar:
4 Bewertungen für Ferienwohnung Koch
2 Bewertung(en) wurden in unseren Partnersystemen getätigt. Leider können wir für diese Bewertung(en) keine detaillierten Informationen anzeigen.Die durchschnittliche Bewertung beträgt 9,6.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.