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Ferienwohnung KK28
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- Die helle und freundliche 3-Zimmer-Wohnung im Kiebitzweg befindet sich im Erdgeschoss. Sie ist ca. 62 m² groß und für 2 Personen bestens geeignet. - KK28
- Der feinsandige Ostseestrand und die Einkaufsmöglichkeiten sind fußläufig nach wenigen Minuten zu erreichen. Aber auch als Ausgangspunkt für Ihre Radtour oder Moorwanderung ist Ihr Feriendomizil zentral gelegen.
- Die Wohnung verfügt über zwei separate Schlafzimmer. Ein Schlafzimmer mit einem Doppelbett (180 cm x 200 cm). In dem zweiten Schlafzimmer befindet sich ein Einzelbett (90 x 200 cm). In einem Schlafzimmer steht ein zusätzliches TV-Gerät.
- Ein Wohnbereich mit bequemer Sitzecke Sat-TV, Radio und CD-Spieler lädt zum Verweilen ein.
- Die offene Küche im Wohnbereich ist ausgestattet mit Geschirrspülmaschine, Herd mit Backofen, Mikrowelle, Kaffeemaschine, Toaster und Kühlschrank. mit Gefrierteil. Auch Gläser und Geschirr sind ausreichend vorhanden.
- Duschbadezimmer
- möblierte Terrasse mit Gartenanteil (ca. 40 m²)
- Kfz-Stellplatz direkt am Haus
- die Wohnung ist komplett gefliest bzw. mit Laminat ausgelegt und allergikerfreundlich
- Fußbodenheizung
- Bettwäsche und Handtücher können gerne dazu gebucht werden.
- Nichtraucherwohnung
- Tiere sind in dieser Ferienwohnung nicht erlaubt.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.