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Ferienwohnung Kirsch-Kern
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Lizenz Nummer: LHS 09973
Die schöne Ferienwohnung Kirsch-Kern mit circa 50 qm für insgesamt drei Personen befindet sich im ersten Stock eines Wohnhauses und liegt in einem ruhigen Wohngebiet. Im Erdgeschoss ist die Wohnung des Vermieters, ein gemeinsamer Hauszugang führt in die abgetrennte Ferienwohnung. Das separate Schlafzimmer mit zwei Einzelbetten ist für zwei Personen ausgelegt, das große Schlafsofa im Wohnzimmer bietet Platz für eine weitere Person. Die Wohnung hat einen Balkon, der Garten darf mitbenutzt werden. Ein Bäcker ist ca. 300 m entfernt, ebenso ein Arzt und eine Apotheke. Weitere Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungspartner erreichen Sie in ca. 800m Entfernung. Zum nahegelegen Bästenhardtwald mit seinen Spazierwegen und Nordic-Walking-Strecken sind es nur rund 300 Meter. Bushaltestellen finden Sie ab ca. 150 m Entfernung. Zum Bahnhaltepunkt Belsen sind es ca. 500 m oder 10 min zu Fuß. Zum Bahnhof Mössingen sind es rund 20 min zu Fuß. Die Klinik Bad Sebastiansweiler erreichen Sie in 15 Minuten zu Fuß, mit dem PKW in 5 Minuten. Tübingen, Reutlingen und Balingen sind mit dem PKW in 15-30 min erreichbar oder mit der Bahn. Umfangreiches Informationsmaterial zu den Sehenswürdigkeiten, Ausflugsmöglichkeiten und touristischen Angeboten in der Stadt Mössingen und der Region liegen für Sie in der Ferienwohnung bereit. Kostenloses Parken ist in der Anliegerstraße möglich, nach Absprache auch auf dem Grundstück.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.