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Ferienwohnung in Orihuela Costa - 3 Zimmer
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Lizenz Nummer: VT-504375-A
Die Ferienwohnung ist in einem Gebäude mit drei Stockwerken im Erdgeschoss gelegen. Sowohl durch den vorderen als auch dem hinteren Eingang ist diese über vier Treppenstufen zu erreichen. Das Haus gehört zu einer Gemeinschaftsanlage mit großem Außenpool. Das Gelände ist nur für autorisierte Personen zugänglich und hat im Innen- und Außenbereich genügend kostenfreie Parkplätze. Der Stadtteil La Florida in dem sich die Ferienwohnung befindet ist ruhig und bietet dennoch verschiedene gastronomische Betriebe und auch Einkaufsmöglichkeiten. Das bekannte größere Einkaufszentrum ist etwa drei Kilometer entfernt und auch zum nächsten Strand benötigt man ca drei Kilometer. Ausflugsziele wie zB Murcia, Cartagena oder Elche sind mit dem Auto in etwa einer Stunde zu erreichen. Der Flughafen in Alicante in ungefähr 50 Minuten. Die Ferienwohnung hat eine Küche mit Herd, Kühlschrank, Mikrowelle, Wasserkocher, Waschmaschine und Geschirr. Es gibt ein smart TV und Internet im Preis inbegriffen. Alle Zimmer haben mindestens einen Ventilator und auch eine Klimaanlage ist verfügbar.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.