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Ferienwohnung Hochgratblick
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Wir heißen Sie in unserer Ferienwohnung herzlich willkommen.
Nur wenige Kilometer von Leutkirch entfernt, liegt der Ortsteil Unterzeil in dem sich unsere Ferienwohnung in Hanglage mit wunderschöner Fernsicht befindet.
In Laufdistanz liegt das barocke Schloss Zeil mit einem Panoramablick über das westliche Allgäu, Österreich und der Schweiz. Kempten, Ravensburg und Lindau sind ca. 40 km entfernt. In die Wohnung, bestehend aus einem Schlafzimmer , Wohnzimmer, Wohnküche, Bad und WC, gelangen Sie über einen separaten Eingang. Handtücher, Bettwäsche und Geschirrtücher sind im Preis enthalten.
Auf einer großen Terrasse, stehen Ihnen Gartenmöbel und Liegestühle zur Verfügung, damit Sie es sich bei schönem Wetter auch dort gemütlich machen können.
Kostenlose Parkmöglichkeit vor dem Haus. Außerdem gibt es die Möglichkeit Sportgeräte ( Räder oder Ski) unterzustellen.
Dies sind die allgemeinen Bedingungen von Ferienwohnung Hochgratblick. Sie können je nach Zimmertyp variieren. Überprüfen Sie bitte daher auch die Zimmerbeschreibung.
In der Unterkunft stehen Ihnen Bücher, Spiele, regionale Wanderführer und Wanderkarten zur Verfügung
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.