Teilen Sie dieses Objekt:2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können Ihre Empfehlung senden. Schon beim Aktivieren werden Daten an Dritte übertragen.
Lage: Nächster Fährhafen Rijeka, Art des Strandes felsig, Kiesel und Betonplatten, Nächster Flughafen Rijeka, Stadtzentrum 300 m, Entfernung der Fluglinie zum Meer 400 m, Markt 300 m, Bushaltestelle 500 m, Flughafen 28000 m, Fährhafen 50000 m, Hauptverkehrsstraße 200 m, Apotheke 300 m, Krankenwagen 800 m, Wechselstube 250 m, Tankstelle 500 m, Entfernung zum nächsten Landgut 5 m, Freibad 700 m, Hallenbad 700, Tennisplätze 700 m, Minigolf 700 m, Bank 250 m, Post 250 m, Bar 250 m, Restaurant 250 m, Museum/Galerie 250 m, Diskothek 1500 m, Fahrradverleih 250,01 m, Nächster Strand 700 m, Hauptstraße zum nächsten Strand Ja, Tauchclub 500 m,
Dies sind die allgemeinen Bedingungen von Ferienwohnung für 4 Personen in Novi Vinodolski. Sie können je nach Zimmertyp variieren. Überprüfen Sie bitte daher auch die Zimmerbeschreibung.
Haustier: erlaubt, EUR 5.00/Tier und Tag.Kaution: Keine Kaution.
Verfügbarkeit für Ferienwohnung für 4 Personen in Novi Vinodolski
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.