Ferienwohnung für 4 Personen ca. 45 qm in Pomer, Istrien (Istrische Riviera)
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Zwei Zimmer auf dem Dachboden und zwei Apartments im zweiten Stock dieses beeindruckenden Familienhauses zeichnen sich durch schöne Holzböden in den Schlafzimmern und möblierte Balkone mit Meerblick aus. Faszinierende Palmen vor dem Haus gepflanzt schmücken eine große Liegewiese, die auf der Küste erstreckt. Die Gäste dieser schöne und komfortable Appartements in Pomer haben an ihrer Beseitigung eine Zusatzleistung, die auf ein Boot zu mieten ist, so dass sie den unschätzbaren Schönheit der zerklüfteten Küste des südlichen Istriens genießen.
Nebenkosten: Anmeldegebühr: 5,00 EUR pro Person (von 01.01.2024 bis 31.12.2026 , verpflichtend) Bettwäsche: (von 01.01.2024 bis 31.12.2026 , inklusive) Endreinigung: (von 01.01.2024 bis 31.12.2026 , inklusive) Energiekosten: (von 01.01.2024 bis 31.12.2026 , inklusive) Heizung: 5,00 EUR (von 01.01.2024 bis 31.12.2026 , optional, müssen vor Ort bezahlt werden) Klimaanlage: 5,00 EUR pro Einheit pro Tag (von 01.01.2024 bis 31.12.2026 , optional, müssen vor Ort bezahlt werden) Toilettenwäsche: (von 01.01.2024 bis 31.12.2026 , inklusive)
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.