Ferienwohnung für 4 Personen ca. 40 qm in Novigrad, Istrien (Istrische Riviera)
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Diese Wohnung für bis zu 4 Personen befindet sich im Erdgeschoss und besteht aus einem Schlafzimmer, einem Wohnzimmer mit einem Schlafsofa und einer Küche mit Esszimmer. Die Küche ist mit Elektroherd, Backofen, Kühlschrank und Kaffeemaschine ausgestattet. Außerdem gibt es ein Badezimmer mit Dusche und WC und eine möblierte Terrasse. SAT-TV, Klimaanlage, WLAN, Bettwäsche und Handtücher sind im Preis inbegriffen, Haustiere sind gegen Gebühr willkommen.
Sonstiges: Anbieter wohnt auf dem Grundstück; Haustier erlaubt: max. 1; Keine Jugendgruppen; Klimaanlage; Nichtraucherobjekt; W-Lan teilweise vorhanden;
Entfernungen (Luftlinie, ca.): Entfernung Cafés/ Restaurants: 50 m; Entfernung Lebensmittelmarkt: 50 m; Entfernung Strand: 80 m; Entfernung zum Wasser: 80 m; Nächster Ort: 50 m;
Keine Jugendgruppen.
Nebenkosten: Anmeldegebühr: 5,00 EUR pro Person (verpflichtend) Bettwäsche: inklusive Endreinigung: inklusive Energiekosten: inklusive Handtücher: inklusive Haustier: 10,00 EUR pro Haustier pro Tag (verpflichtend bei Anreise mit Haustier) Klimaanlage: inklusive
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.