Ferienwohnung für 2 Personen ca. 38 qm in Sveti Vid-Miholjice, Kvarner Bucht (Krk)
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Die Wohnung für 2 Personen befindet sich im Erdgeschoss und besteht aus: einer Küche mit Esszimmer, einem Schlafzimmer mit einem Doppelbett , einem Badezimmer mit Dusche und einem Balkon mit Garten Möbel. Den Gästen dieser Wohnung stehen Sat-TV, Klimaanlage, WLAN und ein Grill zur Verfügung. Das Familienhaus, in dem Sie insgesamt 2 Mietwohnungen finden, befindet sich im Dorf Sveti Vid Miholjice am Eingang von Malinska von der Hauptstraße der Insel in ruhiger Lage und umgeben von viel Grün. Der Eigentümer wohnt im selben Gebäude und steht den Gästen zur Verfügung. Ein Parkplatz pro Wohnung steht im Hof zur Verfügung.
Nebenkosten: Anmeldegebühr: 6,00 EUR pro Person (von 01.05.2024 bis 01.10.2024 , verpflichtend) Bettwäsche: (von 01.01.2024 bis 31.12.2025 , inklusive) Endreinigung: (von 01.01.2024 bis 31.12.2025 , inklusive) Energiekosten: (von 01.01.2024 bis 31.12.2025 , inklusive) Handtücher: (von 01.01.2024 bis 31.12.2025 , inklusive) Haustier: 10,00 EUR pro Haustier (von 01.05.2024 bis 01.10.2024 , verpflichtend bei Anreise mit Haustier)
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.