Ihr gewähltes Datum liegt in der Vergangenheit! Bitte wählen Sie ein neues Datum!
Ferienwohnung Ebner
Teilen Sie dieses Objekt:2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können Ihre Empfehlung senden. Schon beim Aktivieren werden Daten an Dritte übertragen.
Lizenz Nummer: LHS 04445
Unser Haus mit einer Ferienwohnung befindet sich in ruhiger, sonniger Lage mit herrlicher Alpensicht in Schönenbach auf fast 1000 m Höhe. Hier ist der ideale Ort zum Ausspannen, Erholen und Wandern. Die helle gemütlich eingerichtete Wohnung hat einen separaten Eingang und ist zur Südseite ausgerichtet. Die möblierte Terrasse steht Ihnen zur privaten Nutzung zur Verfügung. Außerdem gibt es eine große Spiel- und Liegewiese, auf der Kinder schaukeln und sich austoben können, auch ist ein Grill vorhanden. Kinder bis 3 Jahre sind frei. Biker sind willkommen. Private Parkplätze stehen am Haus kostenlos zur Verfügung. Haustiere sind nicht erlaubt. In Entfernung von 5 Gehminuten ist das Hallenbad mit Sauna, die Schönenbacher Loipe sowie der Spiel- und Grillplatz beim Sportplatz Schönenbach zu erreichen, in 1 Gehminute die kleine Rodelbahn. Auf Ihren Besuch in Schönenbach freuen sich Franz und Kornelia Ebner.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.