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Ferienhof Augustenhöhe - Hofscheune Nr.6
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Wohnen in der Hofscheune - Wohnung Nr. 6 - 4 - Sterne Diese Wohnung befindet sich im Obergeschoss mit großem Südbalkon in der historischen Hofscheune von 1917 und ist die Wohnung 6. 2002 wurde das Gebäude restauriert und mit anspruchsvollen Wohnungen ausgestattet. Schönes Ambiente mit schöner Einrichtung machen diese Wohnungen besonders. Der Südbalkon ist ein herrlicher Platz zum Sonnen und Entspannen. Ein geräumiges Wohnzimmer, ein großer Flurbereich sowie 2 Schlafzimmer sind liebevoll eingerichtet und sorgen für ein ganz besonders schönes Ambiente. Digitaler-Sat TV, DVD- Player, Stereoanlage und W-Lan-Internetanschluß sind vorhanden, Die Küchenzeile verfügt über alle Austattungsdetails wie Geschirrspüler, Backofen, Mikrowelle, Toaster usw. Für das Austellen eines Kinderbettes ist genügend Platz.
Dies sind die allgemeinen Bedingungen von Ferienhof Augustenhöhe - Hofscheune Nr.6. Sie können je nach Zimmertyp variieren. Überprüfen Sie bitte daher auch die Zimmerbeschreibung.
Getränkeservice Es ist 1 Hund, 1 Katze, 1 Vogelkäfig oder 1 Hasenstall erlaubt.
Verfügbarkeit für Ferienhof Augustenhöhe - Hofscheune Nr.6
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.