Ihr gewähltes Datum liegt in der Vergangenheit! Bitte wählen Sie ein neues Datum!
Ferienhof Augustenhöhe - Bauernhaus Nr.11
Teilen Sie dieses Objekt:2 Klicks für mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie können Ihre Empfehlung senden. Schon beim Aktivieren werden Daten an Dritte übertragen.
Wohnen im Bauernhaus - Wohnung Nr. 11 - 4 - Sterne Eine 60-qm-Wohnung für 4 Personen in Südlage. Diese Ferienwohnung liegt im Obergeschoss des Ferienhauses Nr. 3 und hat eine Grösse von 60 qm. Durch die Dachschrägen ist sie besonders gemütlich und vermittelt ein besonders heimeliges Flair. Es sind 2 Schlafräume vorhanden mit jeweils einem Ehebett, so dass auch 2 Paare hier eine schöne Möglichkeit finden zu übernachten. Die Küche mit Esstisch ist komplett ausgestattet mit Geschirrspüler, Mikrowelle und allem was man braucht. Im Wohnzimmer finden Sie einen Flachbidschirm, DVD, Sat-TV, Stereoanlage. W-Lan ist ebenfalls vorhanden .
Dies sind die allgemeinen Bedingungen von Ferienhof Augustenhöhe - Bauernhaus Nr.11. Sie können je nach Zimmertyp variieren. Überprüfen Sie bitte daher auch die Zimmerbeschreibung.
Getränkeservice Es ist 1 Hund, 1 Katze, 1 Vogelkäfig oder 1 Hasenstall erlaubt.
Verfügbarkeit für Ferienhof Augustenhöhe - Bauernhaus Nr.11
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.