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Ferienhaus mit Privatpool für 8 Personen ca. 100 qm in Ližnjan, Istrien (Südküste von Istrien)
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Wir stellen ein Ferienhaus in Ližnjan für acht Personen vor, einen Kilometer vom Meer gelegen. Das Ferienhaus Zoya ist 2015 und 2019 in Ganzheit renoviert worden, es erstreckt sich auf zwei Etagen und ist im Einklang mit den neuesten Trends eingerichtet sowie vollkommen ausgestattet. Im Erdgeschoss gibt es einen Essbereich mit Wohnzimmer mit Schlafsofa für zwei weitere Personen und eine voll ausgestattete Küche sowie ein Badezimmer. Verbunden mit Außentreppen im ersten Stock des Hauses befinden sich die beiden Schlafzimmer, eines mit Doppelbett und ein größeres Zimmer für 4 Personen mit zwei Doppelbetten. Dieses geräumige und außergewöhnlich gemütliche und gut erhellte Ferienhaus bietet Unterkunft in Ližnjan, die verschiedenen Geschmacksrichtungen angepasst ist – in ihr werden sich Familien mit Kindern gleichermaßen wohl fühlen wie Jugendliche auf der Suche nach dem passenden Ort für Unterhaltung. Den Gästen sind auch zwei Parkplätze innerhalb des Anwesens zugesichert. Den Gästen stehen zwei Parkplätze, WLAN und ein Babybett zur Verfügung.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.