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Das Ferienhaus befindet sich auf einem 1.400 m² großen Grundstück, im hinteren Gartenbereich. Zwischen dem Grundstück und dem Seezugang (150 m) befindet sich eine grüne Gartenanlage. Das modern eingerichtete Ferienhaus bietet Familien oder Paare ausreichend Platz zur vielseitigen Erholung. Hinter dem Haus befindet sich ein großer sonniger Garten mit Bäumen zum Spielen u. Entspannen. Nicht weit vom Garten entfernt befindet sich der Ruppiner See, welcher im Sommer zum Schwimmen oder einer Bootstour einlädt. Im Nordwesten Brandenburgs liegt die Fontanestadt Neuruppin. Sie wird auch das Tor zur Ruppiner Schweiz genannt. Die historische Altstadt Neuruppins, sowie die schöne Ostprignitzer Landschaft und das viele Wasser sind immer einen Urlaub wert. Die Region mit ihren vielseitigen Wäldern, Seen und Flüssen lädt zu erholsamen und idylischen Ausflügen per Rad, zu Fuß oder mit dem Kanu ein. Es handelt sich bei dem Ferienhaus um ein Nichtraucherhaus. Es handelt sich bei dem Ferienhaus um ein Nichtraucherhaus. Bezüglich der Anzahlung kommt Ihr Gastgeber auf Sie zu. Ein Überweisung des Reisepreise ist vor Anreise notwendig.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.