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Landsitz Dolce Vita. 4 Häuser in der Residenz. 9 Wohnungen in der Residenz. 3 km vom Zentrum von Bolsena, 25 km vom Zentrum von Orvieto, 100 km vom Zentrum von Roma, 900 m vom See, im Grünen. Zur Mitbenutzung: Grundstück 5000 m2 mit Rasen und Bäumen, Obstgarten, Liegewiese, Schwimmbad (12 x 6 m, 120 - 150 cm tief, saisonale Verfügbarkeit: 16.Mai. - 10.Okt.). Aussendusche, Grill, Kinderspielplatz. Im Hause: Waschmaschine (zur Mitbenutzung). Parkplatz (überdacht) auf dem Grundstück. Einkaufsgeschäft 3 km, Supermarkt 4 km, Sandstrand Lago di Bolsena 900 m. Golfplatz (9 Loch) 15 km. Ab Hof Verkauf von bäuerlichen Produkten. Bitte beachten: Der Besitzer wohnt auf dem gleichen Grundstück. Weitere Unterkünfte sind buchbar.
Dolce Vita (BOL322), 2-Zimmer-Haus 45 m2. Zweckmässig eingerichtet: Wohn-/Schlafzimmer mit 1 Doppeldiwanbett, Esstisch und Sat-TV. Ausgang zur Terrasse. 1 Doppelzimmer. Kochnische (Backofen, 4... mehr anzeigen
Dolce Vita, 3-Zimmer-Haus 50 m2, im erhöhten Erdgeschoss. Zweckmässig eingerichtet: Wohn-/Schlafzimmer mit 1 Diwanbett, Esstisch und Sat-TV. Ausgang zur Terrasse. 1 Zimmer mit 1 franz. Bett (160 cm).... mehr anzeigen
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.