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Direkt hinterm Wremer Deich liegt der Ferienpark in Wremen. In mitten der Wurster Marsch liegen die Appartmenthäuser mit Balkon oder Terrasse.
Früheste Anreise: 16:00 Uhr Späteste Abreise: 10:00 Uhr Serviceleistungen Parkplätze: ja Besonderheiten der Unterkunft Kinderreisebett und ein Kinderhochstuhl. Stornierungsbedingungen Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück oder belegt er das Mietobjekt nicht, so ist ein angemessener Ersatz für den Mietausfall für den Fall zu zahlen, dass das Mietobjekt nicht anderweitig belegt werden konnte oder der erzielte Mieterlös geringer ist. Der Ersatz für den Mietausfall beträgt: Bis 76 Tage vor Mietbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Mietpreises, mindestens jedoch 49,00 EUR zu entrichten. 75 bis 46 Tage vor Mietbeginn = 25 % 45 bis 22 Tage vor Mietbeginn = 60 % 21 bis 00 Tage vor Mietbeginn = 100 % Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ferienhauses/der Ferienwohnung Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Ferienhaus bzw. in der Ferienwohnung zu erfragen. Bei Online-Buchungen: Bitte beachten Sie, dass Sie die Kontoverbindung Ihres Gastgebers in einer gesonderten Email erhalten.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.